§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform MeduMeet zwischen dem Betreiber (MeduPro, Inhaber Christoph Reit, im Folgenden „Betreiber“) und dem Kunden. MeduMeet ist ein Produkt der Produktfamilie MeduPro des Betreibers.
- Kunden sind Praxen, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken, Verbände und andere Einrichtungen und Unternehmen, die Besprechungen online durchführen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Wer für den Kunden handelt, bestätigt, dazu berechtigt zu sein.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).
§ 2 Leistungen
- Der Betreiber stellt die Software MeduMeet als Online-Dienst bereit (Software as a Service). Der Kunde legt damit Besprechungsräume an, plant Termine, lädt Personen aus seinem Team und Gäste ohne Konto ein und sieht, wer an einem Termin teilgenommen hat. Ton, Bild, Bildschirmfreigabe und Chat laufen über einen Konferenzserver, den der Betreiber selbst betreibt (Software Jitsi Meet). Aufzeichnung, Livestream und Transkription sind abgeschaltet.
- Die Übertragung ist zwischen Browser und Konferenzserver verschlüsselt, aber nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt: Ton und Bild werden auf dem Konferenzserver des Betreibers verteilt. Der Betreiber nimmt vom Inhalt der Besprechungen keine Kenntnis und wahrt das Fernmeldegeheimnis nach § 3 TDDDG.
- MeduMeet ist kein zertifizierter Videodienst für die Videosprechstunde nach Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte. Der Kunde nutzt MeduMeet nicht für Videosprechstunden oder andere Behandlungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden oder einen solchen Dienst voraussetzen. Fallbesprechungen unter Fachleuten sind möglich; dabei gilt § 4a des Auftragsverarbeitungsvertrags.
- Der Betreiber darf die Software weiterentwickeln und ändern, wenn der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Fällt eine wesentliche Funktion weg, kündigt er das mindestens 6 Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
- Bild- und Tonqualität hängen auch von den Geräten und Internetverbindungen der Teilnehmenden ab. Grenzen für die Zahl der Personen je Raum oder gleichzeitige Besprechungen nennt das Angebot.
§ 3 Vertragsschluss und Zugang
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Betreibers in Textform annimmt und der Betreiber den Zugang einrichtet. Legt der Kunde den Zugang selbst über die Registrierung an, kommt der Vertrag mit der Freischaltung durch den Betreiber zustande; kostenpflichtige Leistungen bucht der Kunde gesondert, entweder über ein Angebot in Textform oder über eine als kostenpflichtig gekennzeichnete Bestellung in der Plattform.
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, vergibt Zugänge nur an Personen, die für ihn handeln dürfen, und informiert den Betreiber unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
- Ein Demozugang dient nur dem Ausprobieren. Er enthält erfundene Beispieldaten, wird regelmäßig zurückgesetzt und darf nicht für echte Personendaten genutzt werden.
§ 4 Preise, Zahlung
- Die Preise ergeben sich aus dem Angebot in Textform oder, bei Bestellungen in der Plattform, aus dem Preis, der bei der Bestellung angezeigt wird. Der Betreiber ist derzeit Kleinunternehmer nach § 19 UStG; auf seine Leistungen wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und keine ausgewiesen. Entfällt die Anwendung des § 19 UStG, schuldet der Kunde ab diesem Zeitpunkt zusätzlich die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Der Betreiber teilt das, soweit absehbar, mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann laufende Verträge dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
- Der Betreiber stellt Rechnungen elektronisch. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
- Der Betreiber kann laufende Entgelte mit Wirkung für die nächste Abrechnungsperiode ändern. Er kündigt das mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Bereits bezahlte Einmalentgelte bleiben unberührt.
- Ist der Kunde mit der Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, darf der Betreiber den Zugang nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen sperren. Eine laufende Besprechung wird nicht unterbrochen. Der Kunde kann seine Daten auch während der Sperre exportieren.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Ende des Vertrags kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang exportieren (§ 6). Danach löscht der Betreiber sie nach den Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrags. Eigene Aufbewahrungspflichten erfüllt der Kunde mit dem Export; der Betreiber weist vor der Löschung in Textform darauf hin. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Betreibers (zum Beispiel für Rechnungen) bleiben unberührt.
§ 6 Datenexport und Anbieterwechsel
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit selbst aus der Plattform exportieren, in gängigen, maschinenlesbaren Formaten (CSV, JSON) und, wo es um Nachweise geht, als PDF. Exportierbar sind: Räume mit ihren Einstellungen, eingeladene Personen und Gäste, Termine sowie die Anwesenheit je Termin mit Zeiten im Raum. Inhalte der Besprechungen gibt es nicht, weil der Dienst nichts aufzeichnet und den Chat nicht speichert.
- Möchte der Kunde zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme wechseln, teilt er das dem Betreiber in Textform mit; dafür gilt eine Frist von höchstens zwei Monaten, die die Kündigungsfrist nach § 5 nicht verlängert. Im Anschluss unterstützt der Betreiber den Wechsel innerhalb einer Übergangsfrist von 30 Tagen, in der die Plattform mit vollem Funktionsumfang erreichbar bleibt und der Kunde alle Daten exportieren kann (Art. 23 bis 25 der Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act). Ist die Übergangsfrist technisch nicht einzuhalten, teilt der Betreiber das innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung mit Begründung mit und nennt eine andere Frist von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmal um einen von ihm gewählten Zeitraum verlängern.
- Für den Wechsel und den Export berechnet der Betreiber keine Entgelte. Zusätzliche Leistungen, die über den Export hinausgehen, etwa eine Umwandlung in das Format eines bestimmten Zielsystems, vereinbaren die Parteien gesondert.
- Ausgenommen vom Export sind Software, Gestaltung und Inhalte des Betreibers, die nicht vom Kunden stammen, sowie Sicherheitsdaten wie Passwörter, die nur in nicht zurückrechenbarer Form vorliegen.
§ 7 Verfügbarkeit
- Der Betreiber stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Kalendermonat bereit, gemessen am Übergang seiner Server ins Internet. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, etwa am Internetzugang des Kunden oder der Nutzenden.
- Wartungsfenster liegen in der Regel werktags zwischen 22 und 6 Uhr und werden mindestens 5 Tage vorher in Textform angekündigt. Während eines in der Plattform geplanten Termins findet keine angekündigte Wartung statt.
- Dringende Sicherheitsupdates darf der Betreiber auch ohne Ankündigung einspielen; er hält die Unterbrechung so kurz wie möglich.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde nutzt die Plattform nur für eigene Zwecke und im Rahmen der Gesetze. Er stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein und keine Inhalte, an denen er nicht die nötigen Rechte hat.
- Der Kunde lädt nur Personen ein, deren Kontaktdaten er dafür nutzen darf, und gibt persönliche Zugangslinks und Raumkennwörter nur an die vorgesehenen Personen weiter.
- Der Kunde weist die Teilnehmenden darauf hin, dass Aufnahmen von Ton und Bild ohne Einwilligung aller Beteiligten nicht erlaubt sind (§ 201 StGB, § 201a StGB, Recht am eigenen Bild), und nimmt Besprechungen nicht mit anderen Mitteln auf, ohne dass alle Beteiligten eingewilligt haben.
- Besprechen Berufsgeheimnisträger im Raum Geheimnisse, die ihrer Schweigepflicht unterliegen, achtet der Kunde darauf, dass nur befugte Personen im Raum sind, etwa mit Warteraum oder Kennwort, und dass dies für den Zweck erforderlich ist.
- Der Kunde ist für die personenbezogenen Daten, die er in der Plattform verarbeitet, datenschutzrechtlich verantwortlich und informiert die betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO. Dafür schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag (Version 2026-11-02) ab, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
- Der Kunde hält Software und Browser seiner Geräte aktuell und schützt sie vor Schadsoftware.
§ 9 Mängel
- Der Betreiber beseitigt Mängel der Plattform in angemessener Frist, nachdem der Kunde sie in Textform gemeldet hat. Der Kunde beschreibt den Mangel so genau, wie es ihm zumutbar ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
- Der Betreiber haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit er eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, zum Beispiel die Bereitstellung der Plattform und des Konferenzservers für einen geplanten Termin und die Vertraulichkeit der Besprechungen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für den Verlust von Daten haftet der Betreiber nur in dem Umfang, der bei der vereinbarten täglichen Datensicherung und bei ordnungsgemäßem Export durch den Kunden entstanden wäre; Absatz 1 bleibt unberührt.
- Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Wie der Betreiber personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Für Daten, die der Kunde in der Plattform verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 12 Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Lehnt der Kunde ab oder erteilt er keine Zustimmung, gelten die bisherigen Vertragsbedingungen fort. Der Betreiber kann den Vertrag dann nach Maßgabe der Kündigungsfrist (§ 5) zum nächstzulässigen Termin kündigen. Zwingende gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt. Änderungen von Preisen richten sich ausschließlich nach § 4.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Betreibers. Der Betreiber kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.